Rechtsprechung
VG Mainz, 27.01.2022 - 1 K 303/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,49872) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- VG Mainz, 27.01.2022 - 1 K 303/20
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2022 - 6 A 10383/22
- BVerwG, 29.06.2023 - 3 B 43.22
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2024 - 6 A 10383/22
Wird zitiert von ... (2)
- VG Mainz, 12.05.2022 - 1 K 177/21
Corona-Krise; Untersagung des Konsums von alkoholischen Getränken im öffentlichen …
Schließlich ist es gerade hier sachgerecht, bei atypischen Feststellungsklagen, die auf die gerichtliche Auslegung bzw. Prüfung der Wirksamkeit einer untergesetzlichen Rechtsnorm hinauslaufen, ein Rechtsverhältnis gegenüber dem Normgeber anzunehmen (vgl. VG Mainz, Urteil vom 27. Januar 2022 - 1 K 303/20.MZ -, S. 11 f. UA).Allein ein Wohnsitz oder der (tatsächliche) Aufenthalt in Rheinland-Pfalz im Geltungszeitraum der 17. CoBeLVO reicht damit zumindest regelmäßig nicht zur Annahme einer materiellen tatsächlichen Betroffenheit aus (vgl. VG Mainz, Urteil vom 27. Januar 2022 - 1 K 303/20.MZ -, S. 16 f. UA).
- VG Mainz, 02.06.2022 - 1 K 348/20
Corona-Krise; Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Alltagssituationen; …
Schließlich ist es gerade hier sachgerecht, bei atypischen Feststellungsklagen, die auf die gerichtliche Auslegung bzw. Prüfung der Wirksamkeit einer untergesetzlichen Rechtsnorm hinauslaufen, ein Rechtsverhältnis gegenüber dem Normgeber anzunehmen (vgl. VG Mainz, Urteil vom 27. Januar 2022 - 1 K 303/20.MZ -, S. 11 f. UA).